Wie können wir Ihnen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen
Der Leistungserbringergruppenschlüssel definiert zwischen Ihnen und der Krankenkasse das vertragliche Verhältnis. Er befindet sich als numerischer oder alphanumerischer Wert auf der ersten Seite Ihres Versorgungsvertrages. Bitte schauen Sie in Ihrem Versorgungsvertrag nach dem entsprechenden LEGS nach. Sofern dieser nicht vorliegt, halten Sie bitte mit Ihrem Kostenträger Rücksprache.
In diesem Fall ist Ihre IK-Nummer im Vorgang nicht freigeschaltet oder ungültig. Bitte überprüfen Sie, ob Sie uns Ihre unterschriebene HMM-Beitrittserklärung zurückgesendet haben.
Bitte überprüfen Sie in Ihrem Kostenvoranschlag die Angaben des Versicherten. Sofern die Angaben des Versicherten korrekt sind, setzten Sie sich bitte mit Ihrem Kostenträger in Verbindung.
In diesem Fall müssen Sie bitte, sofern in ihren Versorgungsverträgen die Übermittlung einer Verordnung nicht erforderlich ist, die Angabe Ihrer Hilfsmittelkennzeichen (Erstversorgung und Folgeversorgung) überprüfen. Sofern die Hilfsmittelkennzeichen korrekt eingetragen worden sind, müssen Sie bitte Ihrem Kostenträger in die Rücksprache gehen.
Bitte halten Sie direkt mit der Krankenkasse Rücksprache oder schauen in Ihren Versorgungsverträgen nach. Alternativ können Sie auch über das „Hilfsmittelverzeichnis“ die entsprechende Hilfsmittelnummer abgleichen.
Bitte wenden Sie sich zunächst an den Support Ihrer Branchensoftware. Sofern Sie den Hinweis bekommen, dass eine Rücksprache mit der egeko Kundenbetreuung notwendig ist, benötigen wir bitte einen aussagekräftigen Screenshot der Fehlermeldung. Zusätzlich bitten wir um die Bereitstellung der XML-Datei des Vorgangs.
Nach Rücksprache mit allen AOKn (Ausnahme AOK-Rheinland Pfalz), der HEK und der Knappschaft, können die Pseudoarztdaten verwendet werden. Bitte geben Sie bei der LANR sowie bei der Betriebsstätten-Nummer die Werte 999999999 an. Die Pseudodaten sind nur dann zu nutzen, wenn es wirklich keine Verordner-Daten gibt.
Sie haben die Möglichkeit über die „Passwort vergessen“ Funktion ihr Passwort zurückzusetzen. Dazu müssen Sie im Vorfeld eine verifizierte E-Mail Adresse bei uns hinterlegt haben, an welche die E-Mail mit dem neuen Kennwort verschickt wird. Ein Formular für die Hinterlegung der verifizierten E-Mail Adresse finden Sie im Bereich unserer egeko Homepage.
Falls Sie eine Branchensoftware einsetzen, müssen in der Regel Ihre Zugangsdaten in der Branchensoftware hinterlegt und ggf. das Modul für egeko eKV, egeko HKP oder egeko order aktiviert werden. Involvieren Sie in jedem Fall die Kundenbetreuung der Branchensoftware mit in die Einrichtung.
Halten Sie bitte Rücksprache mit der Krankenkasse bzw. mit dem vdek. Hier geht es zu den Kontaktdaten des vdek
Ist diese Meldung fachlich nicht korrekt, können Sie in diesem Fall den Wert 0 in das Feld der Poolnummer als Platzhalter eintragen, um den rückläufigen Vorgang zu korrigieren.
Im Zuge einer Systemumstellung bei der AOK, wird von der AOK die „Online Schnittstelle für Leistungserbringer“ (OSLE) genutzt. In diesem Rahmen möchten wir Sie darüber informieren, dass für die AOK ab sofort die nachfolgenden Bearbeitungshinweise gelten. Zulässiges Dateiformat: mit der Umstellung auf die OSLE werden von der AOK nur noch PDF-Dokumente angenommen und entsprechend verarbeitet. Anderweitige Dateiformate wie zum Beispiel .jpg oder .tif, die in der Vergangenheit akzeptiert wurden, sind nun nicht mehr zulässig. Bitte ändern Sie Anhänge in PDF um und reichen Sie die Vorgänge erneut ein.
In diesem Fall müssen Sie bitte das tatsächlich zu reparierende Hilfsmittel in der ersten Position Ihres Kostenvoranschlages eintragen. Wichtig: Bitte geben Sie als Preis den Wert 0 Euro an. In den folgenden Positionen geben Sie die Komponenten an, welche tatsächlich für die Reparatur anfallen. Die restlichen Positionen müssen zudem den korrekten Preis enthalten.
FÜR LEISTUNGSERBRINGER : Das egeko eKV-Manual
Mit unserem egeko-Handbuch möchten wir Sie bei der Handhabung innerhalb der egeko-Oberfläche sowie bei der Nutzung des elektronischen Genehmigungsverfahrens unterstützen. Das egeko-Handbuch greift die wichtigen Features innerhalb egeko auf und gibt Ihnen einen Überblick der einzelnen Menüpunkte. Darüber hinaus möchten wir Ihnen die notwendige Unterstützung hinsichtlich einer erfolgreichen Versorgung und Abrechnung bieten.
Webinare – Unsere Aufzeichnungen
Mit unserem egeko-Webinar für Leistungserbringer möchten wir Sie bei der Handhabung innerhalb der egeko-Oberfläche sowie bei der Nutzung des elektronischen Genehmigungsverfahrens unterstützen. Gerne möchten wir Ihnen die folgenden Punkte inhaltlich vorstellen:
-Login-Prozess
-Navigation innerhalb von egeko
-Vorstellung der Erfassungsmaske
-Vorstellung der Statusfilter
-Bearbeitung von rückläufigen Vorgängen
-Nachrichten-Funktion
-Erstellen von Auswertungen
-Anlegen von Stammdaten
-Hinweis auf Besonderheiten einzelner Kostenträger
Zur Aufzeichnung gelangen Sie über folgenden Link:
egeko-Webinar – Vom 26. Mai 2023
Wir wünschen mit unserer Aufzeichnung viel Spaß.
Ihre egeko Kundenbetreuung