Elektronisches Genehmigungsverfahren auch für den Bereich Fahrtkosten

Verfasser:in: egeko Kundenbetreuung

Veröffentlicht:

Allgemein, Einblick, Krankentransporte, Wissenswertes

1 Min. Lesezeit

Macht es bei allen Bemühungen um die elektronische Verordnung noch Sinn, sich weiter mit der Umsetzung eines elektronischen Genehmigungsverfahrens für Fahrtkosten zu beschäftigen? Für die opta data lautet die Antwort ganz klar ja! Denn es wird auch weiterhin Versicherte geben, die sich mit der Verordnung direkt an den gewünschten Leistungserbringer wenden, unabhängig davon, ob sie die Verordnung digital oder in Papierform erhalten haben.

Aus diesem Grund kümmert sich egeko im Rahmen des elektronischen Genehmigungsverfahrens auch um den digitalen Austausch der Genehmigungsanfragen für geplante Krankenfahrten zwischen dem jeweiligen Leistungserbringer und der zuständigen Krankenkassen. Damit entlastet die Lösung aus dem Hause opta data nicht nur den Posteingangsprozess der Krankenkassen; es bietet auch die Grundlage für weitere Effizienzsteigerungen durch automatisierte Bearbeitungsoptionen.

Wie in den Leistungsbereichen Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege, ist das elektronische Genehmigungsverfahren auch für den Bereich der Fahrtkosten ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung von digitalen Ende-zu-Ende Prozessen.

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Stand der Umsetzung innerhalb der opta data Gruppe geben:

egeko eKVEin Modul für die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen für die Kassenseite besteht in egeko bereits.
opta data motionDie egeko-Schnittstelle wurde in die Branchenlösung CareMan bereits implementiert.
AOK-SystemsZertifizierte Schnittstelle für den Bereich

Aktuell wird der vollständig digitale Genehmigungsprozess vom Leistungserbringer über egeko zur Krankenkasse durch die oben genannten Pilotteilnehmer und einer AOK aktiv getestet.

Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an!

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