Neuigkeiten zum DTAplus/ImageLink-Verfahren
DTAplus/ImageLink-Verfahren: Start des Imageverfahrens 2.0
Das DTAplus/ImageLink-Verfahren setzen wir nun bereits über einige Jahre gemeinsam mit vielen Krankenkassen bzw. deren Rechnungsprüfdienstleistern erfolgreich um.
In diesem Jahr hat opta data eine aus den aktuellen Verfahrensteilnehmer:innen gegründete Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Imageverfahrens unterstützt.
Gemeinsam hatten es sich die Teilnehmer:innen der Arbeitsgruppe zur Aufgabe gemacht, eine einheitliche Mustervereinbarung und Verfahrensdokumentation zu entwickeln. Bislang stand für die bundesunmittelbaren Krankenkassen die Frage im Raum, ob Leistungserbringer bzw. deren Dienstleister die rechnungsbegründenden Unterlagen „ersetzend scannen“ dürfen. Hintergrund und Ziel dieser Zusammenarbeit war es also, eine einheitliche Vorgehensweise als Lösungsansatz abzustimmen, um diese gemeinsam beim Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) zu präsentieren.
Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe kann sich sehen lassen:
Das BAS ist den Ausführungen gefolgt und hat seinen „Leitfaden Elektronische Kommunikation und Digitalisierung in der Sozialversicherung“ angepasst. Darin ist nun auch das „Ersetzende Scannen in der Sphäre der Leistungserbringer“ mit den dafür notwendigen Voraussetzungen geregelt.
Aus diesem Grund wird das Imageverfahren prozessual so umgestellt, dass nach der Abrechnung ein Kurzzeitarchiv von 30 Kalendertagen auf Seiten der opta data eingerichtet wird.
Damit besteht die grundsätzliche Möglichkeit für die Krankenkassen, bei begründetem Anlass auf die papierhaften Dokumente zuzugreifen. Die abschließende Vernichtung der Papierunterlagen erfolgt nach Ablauf der Kurzzeitarchivierung durch einen von opta data beauftragten Logistiker. Ein Auftragsdatenverarbeitungsverhältnis zwischen der Krankenkasse und dem Abrechnungsdienstleister ist hierbei nicht mehr erforderlich.
Bis zum 1.1.2025 werden wir für die opta data Finance GmbH, die DZH GmbH und die Severins GmbH die bestehenden Vereinbarungen und Prozesse entsprechend aktualisieren und umsetzen.
Die AOK-Gemeinschaft, hier stellvertretend durch Christoph Niersmann als Fachkoordinator der AOK Rheinland/Hamburg und Koordinator der Arbeitsgruppe ImageLink bei den AOKn, zieht nach einigen Jahren in der Umsetzung des Imageverfahrens folgende Bilanz:
“Heute, nachdem wir vor 6 Jahren mit dem Projekt „ImageLink-Verfahren“ gestartet sind, kann ich sagen, es war der richtige Schritt.
Es war nicht immer einfach aber letztendlich haben die vielen guten Gründe zur Optimierung der Prozesse zwischen den Leistungserbringern (und deren Abrechnungsdienstleister) sowie den Krankenkassen (und deren Abrechnungsdienstleister) uns davon überzeugt, am Verfahren teilzunehmen. Uns war und ist an dieser Stelle wichtig, mit größtmöglicher Transparenz und offen für alle Leistungserbringer und Krankenkassen das ImageLink-Verfahren umzusetzen.
Mit dem eDifferenzenprotokoll und dem Versicherten-Vorab-Check stehen weitere Optimierungen zur Verfügung, welche auf das ImageLink-Verfahren aufsetzen.”
“Fakten-Kasten“ zum ImageLink-Verfahren:
Digitale Abrechnung gemäß § 302 SGB V u. § 105 SGB XI
Kein Papierversand mehr an Krankenkassen bzw. Rechnungsprüfstellen
Abrechnung im Wege des DTA-Verfahrens (Daten + Images)
Qualifiziert signierte Images als rechnungsbegründende Unterlagen
Kurzzeitarchivierung beim Abrechnungsdienstleister
Entsorgung der papierhaften Unterlagen durch den Abrechnungsdienstleister
Technische Anlagen beim GKV-Spitzenverband Bund
Gemeinsam hoffen wir für die Zukunft, dass durch die Weiterentwicklung des Verfahrens, noch mehr Teilnehmer:innen sowohl auf Abrechner- wie auch auf Krankenkassenseite für das Imageverfahren gewonnen werden können.
Wenn Sie Fragen haben, sind wir gerne für Sie da!
Carsten Tummes (Telefon: 0201 3196 610 oder per Mail c.tummesoptadata-gruppede)
Alexander Koitek (Telefon: 0201 3196 642 oder per Mail a.koitekoptadata-gruppede)