Umsetzung und Weiterentwicklung des Imageverfahrens 2.0

Verfasser:in: egeko Kundenbetreuung

Veröffentlicht:

Allgemein, Apotheken, Care, Einblick, Hilfsmittel, Krankenkassen, Krankentransporte, Lieferanten, Wissenswertes

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Die opta data Finance setzt die papierlose Abrechnung im Imageverfahren (auch ImageLink) mittlerweile seit 2018 gemeinsam mit vielen Verfahrenspartnern erfolgreich um.

Zu Jahresbeginn 2025 haben sich im Verfahren einige wichtige Änderungen ergeben, über die wir Sie gerne informieren möchten.

Neue Anforderungen und Verfahrensschritte

Das DTAplus/ImageLink-Verfahren ist seit Jahren ein integraler Bestandteil der Abrechnung mit vielen Krankenkassen und deren Rechnungsprüfdienstleistern. Seit Anfang 2025 wurde das Verfahren für die opta data Gruppe (opta data Finance, DZH und Severins) sowie alle am Verfahren beteiligten Akteure prozessual angepasst:

Nach der Abrechnung wird nun ein Kurzzeitarchiv von 30 Kalendertagen auf Seiten der opta data eingerichtet. Die Papierdokumente werden nicht mehr im Auftrag der Krankenkassen in deren Datenschutzcontainern transportiert oder an deren Logistikdienstleister übergeben.

Hintergrund dieser Anpassung ist eine Anforderung des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS). Eine Delegation verschiedener Verfahrenspartner (u. a. bundesunmittelbare Krankenkassen) hatte dem BAS das Verfahren umfassend vorgestellt und eine einheitliche Verfahrensbeschreibung eingereicht. Infolgedessen wurde der Leitfaden Elektronische Kommunikation und Digitalisierung in der Sozialversicherung ergänzt. Darin ist nun auch das „Ersetzende Scannen in der Sphäre der Leistungserbringer“ mit den entsprechenden Voraussetzungen geregelt.

Mehr Sicherheit im Verfahren

Mit dem genannten Kurzzeitarchiv wird eine Empfehlung an die Krankenkassen erfüllt, die im Rahmen ihres Risikomanagements grundsätzlich die Möglichkeit zur Stichprobenprüfung haben sollten. Dieser zusätzliche Verfahrensschritt erhöht insbesondere für neue Verfahrenspartner auf Kassenseite die Sicherheit.

Die abschließende Vernichtung der Papierunterlagen erfolgt nach Ablauf der 30 Kalendertage durch die opta data. Ein gesondertes Auftragsverarbeitungsverhältnis zwischen Krankenkassen und Abrechnungsdienstleister ist dadurch nicht mehr erforderlich.

Wie geht es weiter?

Mehrere teilnehmende Verfahrenspartner (Abrechnungshäuser, Krankenkassen, IT-Dienstleister der Krankenkassen und Rechnungsprüfstellen) haben sich kürzlich bereit erklärt, eine technische Arbeitsgruppe zu bilden. Ziel dieser AG ist es, notwendige Änderungen und Weiterentwicklungen im Verfahren gemeinsam abzustimmen und umzusetzen. Damit wird sichergestellt, dass das Imageverfahren 2.0 weiterhin einheitlich und zukunftssicher fortgeführt wird.

Bei Interesse an weiteren Informationen oder an einem Testverfahren sprechen Sie uns gerne an:

Alexander Koitek / Projektmanager Krankenkassenmanagement
Telefon: 0201 3196 642 / Mail: a.koitek@optadata-gruppe.de

Carsten Tummes / Leiter Krankenkassenmanagement
Telefon: 0201 3196 610 / Mail: c.tummes@optadata-gruppe.de

 

Hier finden Sie den Blog-Eintrag auf optadata.de

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