Steigerung der EKV-Quote im Apothekenbereich

Verfasser:in: Christopher Schindel

Veröffentlicht:

Allgemein, Apotheken, Einblick, Wissenswertes

1 Min. Lesezeit

Insbesondere bei Hilfsmittelversorgungen aus Apotheken ist noch großes Potential zur Steigerung der EKV-Quote vorhanden. Die Kooperation der opta data mit der ARZ Service GmbH soll genau hier ansetzen und mit einem auf die Bedürfnisse der Apotheken abgestimmten Prozess sowie einem attraktiven Preismodell weitere Apotheken für das EKV-Verfahren motivieren.

Dass dieses Modell den Bedarf des Marktes trifft, unterstreicht ein weiterer Erfolg der Kooperationspartner beim Ausbau des Marktanteils. Ab dem 01.01.2023 wird auch die Clearingstelle des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe Kostenvoranschläge im Zusammenhang mit Hilfsmittelversorgungen über die egeko-Schnittstelle an die zuständige Krankenkasse elektronisch einreichen. Damit nehmen zusätzlich rund 1.650 Apotheken am elektronischen Genehmigungsverfahren über egeko teil und erhöhen die EKV-Quote bei unseren Kassenkunden.

Die ARZ Service GmbH ist Teil der ARZ Haan AG Gruppe, einem führenden Dienstleister im Gesundheitswesen, und hat sich seit Jahrzehnten auf die Rezeptabrechnung für Apotheken spezialisiert. Ziel unserer Kooperation ist es, ARZ die Möglichkeit einzuräumen, Landesapothekerverbände und deren jeweiligen Clearingstellen über die Plattform egeko von opta data einen Zugang zum elektronischen Genehmigungsverfahren für Hilfsmittel anbieten zu können.

Dabei erfolgt die Übertragung der elektronischen Kostenvoranschläge aus der Software der ARZ über die jeweils gültige egeko-Schnittstelle.

Das Angebot wird ab dem 01.01.2023 von mehr als 8.500 Apotheken zur Einreichung von elektronischen Kostenvoranschlägen über die Clearingstellen bei dann 14 teilnehmenden Landesapothekerverbänden genutzt (siehe Tabelle).

Folgende Clearingstellen nutzen dieses Angebot.

Sächsischer ApothekerverbandApothekerverband Mecklenburg-Vorpommern
Berliner ApothekerverbandHamburger Apothekerverband
Apothekerverband BrandenburgApothekerverband Rheinland-Pfalz
Apothekerverband NordrheinApothekerverband Niedersachsen
Hessischer ApothekerverbandSaarländischer Apothekerverband
Apothekerverband Schleswig-HolsteinThüringer Apothekerverband
Apothekenverband Sachsen-AnhaltApothekerverband Westfalen-Lippe

Auch für Apotheken, die nicht über eine Clearingstelle, sondern direkt am EKV-Verfahren teilnehmen wollen, hält unsere Kooperation ein entsprechendes Angebot bereit. Für diese Apotheken besteht die Möglichkeit, Kostenvoranschläge über das entsprechend angepasste egeko-Portal direkt an die zuständige Krankenkasse einzureichen.

Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an!

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