Präambel

odFIN stellt ihren Kunden mit ihrer egeko Produktpalette verschiedene cloudbasierte Anwendungen und Dienste (sog. Software-as-a Service, im Folgenden SaaS) für die Gesundheitsbranche zur Verfügung. Um die einzelnen egeko-Produkte nutzen zu können, ist der Abschluss dieses Rahmenvertrags sowie eines Modulvertrags für das jeweilige egeko-Produkt erforderlich.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Der Rahmenvertrag legt die allgemeinen Regelungen bezüglich der egeko-Produkte fest. Die produktspezifischen Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen Modulverträgen. Der Kunde gelangt zu den egeko-Produkten über die egeko-Plattform. Der Zugang zu den einzelnen egeko-Produkten kann entweder über die Web-Anwendung (Web-Browser) oder über die Web-Dienste (Schnittstelle der jeweiligen an egeko angeschlossenen Branchensoftware) erfolgen. Die an die egeko-Schnittstelle angebundenen Branchensoftwares sind einsehbar unter https://egeko.de/kooperationspartner.
1.2 Alle Softwarelösungen der odFIN wurden mit der größten Sorgfalt entwickelt. Die odFIN ist darauf bedacht, durch umfangreiche eigene Qualitätssicherungsmaßnahmen die Mangelfreiheit der überlassenen Software sicherzustellen, weist aber darauf hin, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, gänzlich mangelfreie Software herzustellen. Insbesondere werden keine Kompatibilitätszusagen getroffen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass das einzelne Programm auf nicht von der odFIN bezogenen Zielsystemen einhundertprozentig fehlerfrei läuft. Alle Programme werden „wie sie sind“ (as it is), zur Verfügung gestellt, ohne jede Gewährleistung für die Brauchbarkeit für einen bestimmten Anwendungsfall. Die odFIN gewährleistet nicht, dass die in den Programmen enthaltenen Informationen und Funktionalitäten den Anforderungen des
Kunden entsprechen oder dass der Kunde das Programm fehlerfrei in seiner Hard- und Softwareumgebung nutzen kann.
1.3 Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines eigenen Computers.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Kunde beantragt mit seiner Unterschrift verbindlich den Abschluss des jeweiligen Vertrages. Nach Prüfung der Vertragsunterlagen durch die odFIN erhält der Kunde eine Bestätigung des Vertragsschlusses seitens der odFIN zu den in der Vereinbarung genannten Konditionen und Bedingungen. Sollte die odFIN die Vertragsregelungen modifizieren, wird die odFIN den Kunden hierauf ausdrücklich hinweisen. Ein Vertragsschluss kommt danach dann zustande, wenn der Kunde sich mit den neuen Vertragsbedingungen schriftlich einverstanden erklärt.
2.2 Die Darstellung der Leistungen der odFIN auf über das Internet abrufbaren Seiten, stellt kein Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, Angebote zum Abschluss eines Vertrages über den Vertragsgegenstand abzugeben. Die Beantragung zum Abschluss des jeweiligen Vertrages durch den Kunden kann unmittelbar über den Online-Konfigurator der odFIN erfolgen. Der Kunde ist an die Beantragung für die Dauer von zwei Wochen nach Abgabe der Willenserklärung gebunden. Bei der Beantragung unmittelbar über den Online-Konfigurator kann der Kunde aus dem präsentierten Sortiment Leistungen und Produkte auswählen und durch Klick auf die Funktion „Antrag abschicken“ den jewiligen Beantragungsvorgang einleiten. Eine Registrierung im Online-Konfigurator ist nicht erforderlich. Der Kunde ist jedoch im Rahmen des Bestellvorgangs verpflichtet, seine Daten vollständig und korrekt anzugeben. Indem der Kunde nach Eingabe der notwendigen Informationen und seiner Daten durch Anklicken der Funktion „Antrag abschicken“ seine Beantragung absendet, gibt er ein rechtsverbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB ab. Nach Absendung des Angebotes erhält der Kunde eine Bestelleingangsbestätigung mit allen Detailinformationen zu dem von ihm bestellten Leistungen und Produkten an seine angegebene E-Mailadresse. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn odFIN die Bestellung des Kunden mit der Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt.

3. Softwareurheber und -nutzungsrechte

3.1 Alle gegenständlichen Softwarelösungen sowie die sonstigen technischen Komponenten unterliegen dem Schutz nach §§69a ff. UrhG. Die odFIN behält an der zur Verfügung gestellten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Der Kunde erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des jeweiligen Modulvertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in dem jeweiligen Modulvertrag eingeräumten Umfang. Die Software darf weder vom Kunden noch durch von diesem beauftragten Dritten geändert (außer im notwendigen Umfang im Rahmen einer Fehlerberichtigung oder der bestimmungsgemäßen Benutzung) noch zurückentwickelt, weiterentwickelt oder übersetzt werden.
3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Softwarelösungen über die in dem jeweiligen Modulvertrag beschriebene Nutzung hinaus zu nutzen, von Dritten nutzen zu lassen oder aber Dritten zugänglich zu machen. Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Softwarelösungen durch Dritte oder durch nichtautorisierte Nutzer schuldhaft ermöglicht, hat dieser jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00€ zu zahlen. Die odFIN behält sich davon unabhängig eine Geltendmachung von darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüchen vor. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines im Einzelfall geringeren eintretenden Schadens vorbehalten. Bei entsprechendem Nachweis ist nur der tatsächlich eingetretene Schaden zu erstatten.
3.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu erleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise zu unterlizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

4. Verfügbarkeit der Server sowie Datensicherung

4.1 Die odFIN schafft die Voraussetzungen dafür, dass eine möglichst hohe Datenübertragungsgeschwindigkeit für den Kunden erreicht wird.
4.2 Die Server sind durchgehend 24 Stunden, 7 Tage in der Woche einsatzfähig, mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von odFIN liegen, über das Internet nicht zu erreichen sind.
4.3 Die Software kann zu Wartungszwecken und zu Software-Updates planmäßig außer Betrieb genommen werden. Der Kunde wird in diesem Fall von der odFIN rechtzeitig informiert. odFIN ist bemüht, diese Wartungsarbeiten und Software-Updates außerhalb der üblichen Hauptnutzungszeiten durchzuführen.
4.4 Die odFIN führt werktags eine Datensicherung durch. Die werktägliche Sicherung wird sieben Tage aufbewahrt. Zusätzlich erstellt odFIN Monatssicherungen, die jährlich überschrieben und Jahressicherungen, die GoBD konform zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungspflicht endet mit Vertragsende.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den jeweiligen Zugang zu den egeko Produkten entsprechend Anlage A vorliegen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet der odFIN
• Änderungen an seinen Vertrags-Stammdaten (Name, Anschrift, IK-Nummer, Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner) sowie
• Änderungen an seinem Status bezüglich Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe oder einer oder mehrerer Versorgungsberechtigung(en) unverzüglich mitzuteilen (schriftlich oder per E-Mail).
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei Nutzung der egeko-Web-Anwendung und des Web-Dienstes die Zugangsdaten zu den egeko- Produkten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Der Kunde wird odFIN unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
5.4 Die dem Kunden zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sie sind unverzüglich zu ändern, wenn der Kunde vermutet, dass unberechtigte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben.
5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte in Programme, die von odFIN geliefert wurden, einzugreifen oder in diese eingreifen zu lassen.
5.6 Zu übermittelnde Daten sind zuvor durch den Kunden mit angemessenen Mitteln (z.B. Virenfiltern) auf schädliche Komponenten hin zu untersuchen. Eine Überprüfung der Daten auf einen eventuellen Virenbefall oder Ähnliches kann durch die odFIN nicht erfolgen.
5.7 Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Gleichfalls trägt der Kunde dafür Sorge, dass die Daten keinen verleumderischen, verletzenden, beleidigenden, bedrohenden, obszönen, pornografischen, jugendgefährdenden oder in sonstiger Weise gesetzeswidrigen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalt
zeigen.
5.8 Sollte der Kunde ihm obliegende Pflichten erheblich verletzen, kann die odFIN die Dienstleistungen auf Kosten des Kunden
sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Weitergehende Ansprüche der odFIN
bleiben hiervon unberührt. Vom Kunden autorisierte Nutzer sind zu verpflichten, diese Bestimmungen ebenfalls einzuhalten.
5.9 Dem Kunden ist es untersagt, Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation der „egeko Vertragsdatenbank“-Software oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale zu entfernen oder zu verändern.

6. Vergütung

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, für die von odFIN zu erbringenden Leistungen eine Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Modulvertrag. Alle in diesem Vertrag genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Die Rechnung wird von odFIN in der Web-Anwendung bereitgestellt. Diese kann vom Kunden als Datei im PDF-Format heruntergeladen werden. Alternativ ist die Zusendung der Rechnung an eine vom Kunden bestimmte E-Mailadresse möglich.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich mit Abschluss eines Modulvertrags für die monatlich zu zahlende Vergütung am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen (beiliegendes SEPA-Lastschriftmandat). Wird der odFIN die Einzugsermächtigung nicht erteilt oder entzogen, sind die Gebühren jährlich im Voraus, spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
6.4 Die odFIN ist bei gleichzeitigem Bestehen eines Abrechnungsvertrages berechtigt, sofern das Konto des Kunden nicht die zum Einzug erforderliche Deckung aufgewiesen hat oder der Einzug der Entgelte aus anderem Grunde, welchen odFIN nicht zu vertreten hat, nicht möglich war, die fälligen Entgeltforderungen einschließlich der entstandenen Rücklastschriftgebühren, mit den Abrechnungsguthaben des Kunden unter den derzeitigen und künftigen bei der odFIN geführten Abrechnungskonten (Kundenkonten) zu verrechnen.
6.5 Die odFIN ist berechtigt, die Vergütung für die von ihr angebotenen Leistungen erstmalig nach Ablauf der Mindestlaufzeit des Vertrages zu erhöhen. Die Erhöhung ist an die der odFIN aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung entstehende Kostensteigerung anzupassen. Sie wird einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam.
6.6 Die odFIN ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, ihre Leistungen auf Kosten des Kunden zu sperren. odFIN wird den Kunden auf diese Folge rechtzeitig mit einer angemessenen Frist zur Zahlung schriftlich hinweisen. Der Kunde bleibt jedoch weiterhin verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Sobald der Kunde die fälligen Zahlungen beglichen hat, wird odFIN die Leistungen unverzüglich wieder freischalten.
6.7 Sollte der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung in Verzug geraten, ist odFIN dazu berechtigt, Verzugsschäden geltend zu machen.
6.8 Bei unbegründeten Störungsmeldungen sind die der odFIN durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, sofern diese Störungen nicht ursächlich in den technischen Einrichtungen der odFIN lagen und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte selbst erkennen können.
6.9 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.

7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1 Der Rahmenvertrag beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung. Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, vereinbaren die Parteien eine feste Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Diese verlängert sich stillschweigend um eine weitere Vertragslaufzeit von jeweils 12 Monaten, wenn nicht von einer Vertragspartei elektronisch per Mail an egeko-auftragsmanagement@optadata-gruppe.de zum Ende der erstmaligen oder jeder darauffolgenden Vertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
7.2 Für hierunter geschlossene Modulverträge gilt Folgendes: Die spezifischen Laufzeit- und Kündigungsregelungen ergeben sich aus dem jeweiligen Modulvertrag. Alle Modulverträge können elektronisch per Mail an egeko-auftragsmanagement@optadatagruppe.de gekündigt werden.
7.3 Die ordentliche Kündigung des Rahmenvertrags bewirkt zugleich die ordentliche Kündigung aller zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Modulverträge. Die Regelungen dieses Rahmenvertrags bleiben trotz Kündigung so lange wirksam, bis die Laufzeit der Modulverträge beendet ist.
7.4 Das Recht jeder Vertragspartei, diesen Vertrag und die geschlossenen Modulverträge bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
• sich die Vermögenslage des Kunden wesentlich verschlechtert,
• der Kunde oder odFIN gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere für die odFIN, wenn der Kunde mit der
Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug geraten ist.
7.5 Jede außerordentliche Kündigung bewirkt zugleich die außerordentliche Kündigung aller zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Modulverträge.
7.6 Mit Beendigung des jeweiligen Modulvertrages, also auch im Falle der Beendigung durch eine fristlose Kündigung durch eine der Parteien, hat der Kunde gegen odFIN einen Anspruch auf Herausgabe seiner Daten des jeweils gekündigten Modulvertrages, die auf den Servern gespeichert sind. Die Herausgabe nach Aufforderung durch den Kunden erfolgt durch Überspielung der Daten in einem üblichen Format wie beispielsweise csv oder xml auf Datenträger und Übergabe dieses Datenträgers an den Kunden. odFIN hat nach Übergabe und Abnahme des Datenträgers durch den Kunden einen Anspruch auf Erstattung der zu belegenden Materialkosten.

8. Wartung und Support

8.1 odFIN bietet für ihre Leistungen Support an.
8.2 Der Support zur Software erfolgt per Fernwartung oder telefonisch. Die jeweiligen Kontaktdaten sind über https://www.optadata.de/kontakt abrufbar.
8.3 Zur Unterstützung des Kunden hat odFIN eine Support-Hotline eingerichtet, die mit qualifiziertem Personal besetzt und dazu in der Lage ist, dem Kunden montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 außer an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen Auskunft zu erteilen. Der Support umfasst folgende Leistungen:
• Betreuung und Unterstützung bei der Analyse aufgetretener Probleme
• Hilfestellung bei der Lösung von Programm- und Bedienungsfehlern
• Behebung von technischen Problemen im Zusammenhang mit unseren Diensten, Komponenten & Datenbanken
• Beseitigung von Softwarefehlern in unseren Produkten.
8.4 Gegenstand der Wartungspflicht ist die Pflege der von odFIN erstellten Software. Die Wartungspflicht erstreckt sich nur auf die jeweils aktuellste Version der vertragsgegenständlichen Software und nicht auf zugekaufte Programme. Folgende Wartungsleistungen werden erbracht:
• Ändern sich zwingende rechtliche Vorschriften und Regelungen, die für die zu wartende Software von Bedeutung sind, so wird odFIN entsprechende Anpassungen vornehmen.
• odFIN stellt dem Kunden alle freigegebenen bzw. fortentwickelte Softwareversionen zur Verfügung,
• Beseitigung von an odFIN gemeldeten Mängeln durch Lieferung von Updates
Die Pflege des Programms erfolgt per Fernwartung oder telefonisch.
8.5 odFIN ist nicht verpflichtet, Fehler zu beseitigen, die durch vom Kunden vorgenommene Manipulationen an dem Programm oder an Einstellungen verursacht werden.

9. Schulung

Von odFIN angebotene Schulungen zu den jeweiligen egeko-Produkten sind vom Kunden jeweils separat zu buchen.

10. Haftung

10.1 Für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der odFIN oder bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der odFIN sowie bei Nichterfüllung ggfs. übernommener Garantien haftet die odFIN gemäß den gesetzlichen Regeln.
10.2 Dies gilt auch in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der odFIN oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der odFIN beruhen.
10.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflichten abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
10.4 Ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden. Für Ereignisse höherer Gewalt, die der odFIN die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die odFIN nicht.
10.5 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Epidemien, Verzögerung oder Ausfall der Belieferung
durch Lieferanten, sofern dies durch ein Ereignis der höheren Gewalt verursacht wurde, behördliche oder gerichtliche Verfügungen, Angriffe und Attacken aus dem Internet sowie von Nutzern der Anwendung selbst (z. B. Viren, Würmer, DoS-Attacken, trojanische Pferde), die odFIN auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht hätte abwenden können.
10.6 Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die odFIN auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich dies verzögert. Schadensersatzansprüche der Vertragsparteien untereinander sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Eintritt höherer Gewalt hat die betroffene Vertragspartei die andere Vertragspartei unverzüglich zu informieren.
10.7 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.
10.8 Die Garantiehaftung der odFIN gemäß § 536a Absatz 1 BGB wird ausgeschlossen.

11. Datenschutz

11.1 Die odFIN verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einzuhalten.
11.2 Die Parteien schließen eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage B). Diese ist ergänzender Bestandteil des Rahmenvertrags.

12. Änderungsklausel

12.1 Die odFIN ist zu Änderungen des Rahmenvertrages und der jeweiligen Modulverträge berechtigt. Diese Änderungsklausel gilt vorrangig ebenfalls für die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage B). Die odFIN wird diese Änderungen nur aus triftigen
Gründen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstiger gleichwertiger Gründe unter Berücksichtigung des vertraglichen Gleichgewichts durchführen. Die geänderten Verträge werden
dem Kunden schriftlich oder elektronisch per Mail oder über die Web-Anwendung zur Verfügung gestellt. Sie werden im Falle
schriftlicher oder elektronischer Zusendung wirksam, wenn der odFIN nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich
oder elektronisch per Mail an egeko-auftragsmanagement@optadata-gruppe.de ein Widerspruch des Kunden eingeht.
12.2 Die Einbeziehung von Kunden-AGB in das Vertragsverhältnis zur odFIN wird ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Leistungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Essen.
13.2 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen; Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag und zu
den Modulverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
13.3 Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag und zu den Modulverträgen an einen Dritten erfordert die vorherige schriftliche Einwilligung der jeweiligen anderen Vertragspartei.
13.4 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder eines Modulvertrages unwirksam sein oder werden oder
sollte sich eine Vertragslücke herausstellen, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Vertragspartnern eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen Vereinbarung
wirtschaftlich gleich ist. Im Falle einer Vertragslücke vereinbaren die Vertragspartner eine Regelung, die dem Sinn und Zweck des
Vertrages entspricht und die Lücke schließt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese Regelung keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

14. Anlagen

• Anlage A – Technische Voraussetzungen
• Anlage B – Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Die Anlagen sind wesentlicher Vertragsbestandteil. Durch odFIN erfolgt eine Bereitstellung der Anlagen auf: https://www.egeko.de/vertragswelt. Auf Anforderung des Kunden stellt odFIN dem Kunden die genannten Anlagen per E-Mail zur Verfügung.