DAK-Gesundheit: Angabe der Preise und der Mehrwertsteuer bei Kostenvoranschlägen und bei der Abrechnung

Verfasser:in: egeko Kundenbetreuung

Veröffentlicht:

Allgemein, Hilfsmittel, Krankenkassen, Wissenswertes

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Die DAK-Gesundheit verweist mit einem Schreiben darauf hin, dass beim Kostenvoranschlags- und Abrechnungsverfahren, die gesetzlichen bzw. vertraglichen Vorgaben der Preis- und Mehrwertsteuerangabe zu berücksichtigen sind.

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich der Netto-Preis (der Preis exklusiver MwSt.), die MwSt.-Angabe sowie der Endpreis anzugeben sind. Die Ausnahme sind vereinzelt vertraglich geregelte Brutto-Preise (Preise inklusive MwSt.) oder eine MwSt.-Befreiung.

Bei unzutreffenden Angaben kann es ab dem 01.05.2026 zu Ablehnungen und Abrechnungsbeanstandungen seitens des Kostenträgers kommen.

 

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