Kundeninformation zur E-Rechnung

Verfasser:in: egeko Kundenbetreuung

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Allgemein, Apotheken, Care, Hilfsmittel, Krankenkassen, Krankentransporte, Lieferanten, Wissenswertes

1 Min. Lesezeit

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

ab 1. Januar 2025 werden weitere Schritte zur Digitalisierung unternommen – auf diesem Weg begleiten wir Sie. Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird eingeführt und schrittweise für Rechnungsstellungen zwischen deutschen Unternehmen (B2B-Rechnungen) verpflichtend umgesetzt. Dabei ist zunächst nur die Empfangsbereitschaft von E-Rechnungen verpflichtend. Privatkunden und Krankenkassen und deren Rechnungen sind hiervon nicht betroffen.

Was ändert sich für Sie konkret ab dem 1.1.2025?

Im Abrechnungsprozess ändert sich für Sie nichts. Sie können wie gewohnt Ihre Abrechnungsvorgänge an uns übermitteln.

Was ist eine E-Rechnung genau?

  • Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht
  • Erfüllt wird dies durch z.B. die xRechnung für öffentliche Auftraggeber, als auch durch die hybride ZUGFeRD-Rechnung, einer Kombination aus PDF-Dokument und eingebetteter XML-Datei
  • Rechnungen für Leistungen zwischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind von der Umstellung auf E-Rechnung betroffen. Ausgenommen sind lediglich Kleinbeträge unter 250 € und Fahrausweis-Leistungen

Ab dem 1.1.2027 wird es teilweise verpflichtend, dass alle Rechnungen zwischen Unternehmen elektronisch ausgestellt werden müssen. Weitere Informationen dazu und zur E-Rechnung finden Sie über verschiedene Webseiten der IHK, z.B. hier (Link: Die neue E-Rechnung ab 2025: Wichtige Informationen für den B2B-Bereich – IHK Köln).

Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

Freundliche Grüße

Ihre opta data

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