Elektronisches Genehmigungsverfahren „Häusliche Krankenpflege (HKP)“

Verfasser:in: Christopher Schindel

Veröffentlicht: Zuletzt aktualisiert:

Allgemein, Care, Krankenkassen

1 Min. Lesezeit

Immer mehr Krankenkassen nehmen am elektronischen Genehmigungsverfahren für Leistungen der häuslichen Krankenpflege teil und nutzen für sich die Vorteile der Digitalisierung!
Dabei werden die Genehmigungsanfragen aus der Branchensoftware heraus der zuständigen Krankenkasse digital zur Verfügung gestellt. Die Übertragung der Entscheidungsdaten durch die Krankenkassen an die Pflegedienste erfolgt auf dem gleichen Weg. Das Verfahren bietet für alle Beteiligten ein erhebliches Potential zur Optimierung der bestehenden Prozesse und bildet gleichzeitig die Basis für weitere Digitalisierungsbemühungen. Große Kassen wie zum Beispiel die AOK Baden-Württemberg bieten den Verbänden der Pflegedienste aktuell bereits einen Ergänzungsvertrag zum Rahmenvertrag nach § 132a SGB V an, welcher die Voraussetzungen zur Teilnahme am elektronischen Genehmigungsverfahren allgemein verbindlich regelt, so dass keine Einzelvereinbarung mit jedem einzelnen Pflegedienst mehr erforderlich wäre. Im Rahmen dieser Regelungen verzichtet die AOK Baden-Württemberg auch auf die Zusendung der Original-Verordnung an die Kasse! Möchten auch Sie Ihren Kunden die Teilnahme an diesem innovativen Verfahren ermöglichen und dabei die eigenen Aufwände so gering wie möglich halten, dann sollten Sie über die Nutzung der egeko-Schnittstelle nachdenken.

Kassen die schon dabei sind:

AOK Bayern

AOK Baden-Württemberg

AOK Hessen

AOK NordWest

AOK Nordost

AOK Plus

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

AOK Sachsen-Anhalt

BAHN-BKK

BARMER

BKK VBU

IKK gesund plus

mhplus BKK

Bei einer Umsetzung der egeko-Schnittstelle unterstützen wir Sie nicht nur im Verlauf des Migrationsprojektes, sondern selbstverständlich auch während des laufenden Betriebs der Schnittstelle mit unserem erprobten Support. Um Ihnen die Entscheidung für die egeko-Schnittstelle noch ein wenig zu erleichtern, bieten wir Ihnen neben den Vorteilen bei der technischen Umsetzung und den laufenden Betrieb der Schnittstelle als weiteren Benefit eine dauerhafte Beteiligung an den fälligen Transaktionsgebühren, welche von den teilnehmenden Pflegediensten zu entrichten sind. Eine Übersicht der aktuellen Vergütungsmodelle haben wir Ihnen als Anlage beigefügt.

Möchten Sie mehr erfahren, dann vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Gesprächstermin. Selbstverständlich können wir auch einen Termin auf der kommenden Messe Altenpflege 2023 vom 25. Bis 27. April in Nürnberg vereinbaren oder Sie melden sich einfach unter nachfolgendem Link zu unserer egeko-Roadshow HKP am 26. April in Nürnberg an: egeko Roadshow 2023

Thomas Dinse
Key Account Manager
Tel.: +49 175 778 3071
E-Mail: t.dinse@optadata-gruppe.de

  • egeko-Roadshow 2025 – Jetzt Platz sichern!

    Die egeko-Roadshow 2025 steht vor der Tür – und wir laden Sie herzlich ein, dabei zu sein! Freuen Sie sich auf spannende Einblicke zum Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen, aktuelle Entwicklungen rund um unsere egeko-Plattform und den persönlichen Austausch mit Experten.

  • Umsetzung und Weiterentwicklung des Imageverfahrens 2.0

    Die opta data Finance setzt die papierlose Abrechnung im Imageverfahren (auch ImageLink) mittlerweile seit 2018 gemeinsam mit vielen Verfahrenspartnern erfolgreich um. Zu Jahresbeginn 2025 haben sich im Verfahren einige wichtige Änderungen ergeben, über die wir Sie gerne informieren möchten. Neue…

  • Feierliche Eröffnung: Unser Hauptstadtbüro in Berlin

    Die opta data Gruppe hat ihr Hauptstadtbüro offiziell eröffnet – und setzt damit ein starkes Zeichen für die zukünftige Rolle im digitalen Gesundheitswesen. Der neue Standort im historischen Gebäude der ehemaligen Kaiserlichen Postdirektion liegt in unmittelbarer Nähe zu Parlament und…