Einverständniserklärung und Vollmacht
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die odFIN für diesen beim jeweiligen Roaming-Partner von „eKV-Online-Portalen“ für die Übermittlung elektronischer Kostenvoranschläge eine Registrierung beantragt, dessen Kostenvoranschläge erfasst und für diesen die Übermittlung an den jeweiligen Roaming-Partner übernimmt. odFIN ist berechtigt, für den Kunden Erklärungen gegenüber den Roaming-Partner abzugeben und die dem Kunden betreffende Daten vom Roaming-Partner zu empfangen. Dies gilt insbesondere auch für die individuellen Benutzerkennungen und Kennwörter. Die Rechnungslegung des Roaming-Partner soll zentral gegenüber der odFIN erfolgen. Die Abrechnungen dem Kunden gegenüber werden von der odFIN vorgenommen. Für den Fall, dass odFIN mit einem derzeitigen oder künftigen Roaming-Partner keine zentrale Nutzungsvereinbarung geschlossen hat oder die Zentralvereinbarung gekündigt wird, bevollmächtigt der Kunde die odFIN schon jetzt, für diesen beim jeweiligen Roaming-Partner einen Einzelnutzungsvertrag abzuschließen und anschließend die Dienstleistung der Erfassung der Kostenvoranschläge und deren übermittlung an den jeweiligen Roaming-Partner vorzunehmen. Die Erklärungen der odFIN gegenüber den Roaming-Partnern wirken für und gegen den Kunden.