Allgemeine Geschäftsbedingungen (egeko order)

1. Vertragsgegenstand

1.1 Voraussetzung für den Abschluss dieses Modulvertrages (im Folgenden Vertrag) ist ein zwischen dem Kunden und odFIN abgeschlossener und bestehender Rahmenvertrag egeko. Für diesen Vertrag gelten die im Rahmenvertrag egeko festgelegten Regelungen, sofern in diesem Modulvertrag keine abweichenden Regelungen vereinbart sind.
1.2 Die odFIN stellt dem Kunden das Produkt egeko Order für Leistungserbringer“ -im folgenden egeko Order genannt- der egeko Produktpalette über die egeko-Plattform zur Nutzung zur Verfügung.
1.3 Das Softwaremodul egeko Order ist eine spezielle onlinebasierte Lösung, welche es dem Kunden ermöglicht, über die Web-Anwendung (Web-Browser) oder direkt über den Web-Dienst (Schnittstelle der jeweiligen an egeko angeschlossenen Branchensoftware) von diversen teilnehmenden Hilfsmittellieferanten in die egeko-Plattform eingestellten Produkte zu bestellen und die Bestellvorgänge abzuwickeln.
1.4 Der Kunde erhält Zugang zu egeko Order entweder über die Web-Anwendung (Web-Browser) oder direkt über den Web-Dienst (Schnittstelle der jeweiligen an egeko angeschlossenen Branchensoftware).
1.5 Das Vertragsverhältnis in Bezug auf das über egeko Order vom Kunden bestellte Hilfsmittel/Produkt kommt dabei ausschließlich zwischen dem Lieferant und Kunden. Der jeweilige am „egeko Order“-Verfahren teilnehmende Lieferant bestimmt selbst, welche verfügbaren Produkte/ Produktgruppen er in die egeko-Plattform einstellt und anbietet. Die odFIN hat darauf keinen Einfluss.
1.6 Die Übermittlung von Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Lieferscheinen im Verhältnis zwischen Lieferant und dem Kunden erfolgt je nach Funktionsbereitstellung des jeweiligen Lieferanten via Schnittstelle direkt über egeko Order. Die Modalitäten der Abwicklung werden damit im Einzelfall vom Lieferanten vorgegeben und liegen in dessen Verantwortung.
1.7 Die odFIN ist bemüht, den Kunden einen möglichst großen Pool an teilnehmenden Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Die jeweils aktuelle Lieferantenliste ist über die egeko-Plattform einsehbar. Die odFIN übernimmt jedoch keine Garantie für die Teilnahme bestimmter oder auch einer Mindestanzahl von Lieferanten.
1.8 Die Gebühren für Bestellungen des Kunden über die egeko-Plattform sind im Nutzungsentgelt für egeko Order mit enthalten. egeko Order übermittelt Bestellungen zeitnah (innerhalb von maximal 20 Minuten) an den angebundenen und freigegebenen Lieferanten. Die Annahme/Ablehnung des Bestellangebotes erfolgt durch den jeweiligen Lieferanten. Mit Übermittlung des Bestellangebotes über die egeko-Plattform ist noch kein Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Lieferanten zustande gekommen. Ist eine Übermittlung an den Lieferanten für die Bestellung technisch nicht möglich, so wird die Bestellung von egeko Order zurückgewiesen. In diesem Fall wird der Kunde informiert. Bei der Bestellung werden nur die Felder an den Lieferanten übermittelt, die der Lieferant unterstützt. Daher kann egeko Order nicht garantieren, dass alle vorliegenden Felder an den jeweiligen Lieferanten übermittelt werden. egeko Order bietet die Möglichkeit an, Anhänge wie Zuzahlungsrechnungen und Maßkarten zu Bestellungen mit zu versenden, sofern der Lieferant dies unterstützt. egeko Order bietet einen PDF-Druck der Bestellung an. Das erzeugte PDF-Dokument kann der Kunde per E-Mail oder Fax an den Lieferanten verschicken.

2. Nutzungsentgelte

Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus dem Vertrag und wird monatlich in Rechnung gestellt.

3. Empfang von Dokumenttypen

Beim Produkt egeko Order kann der Lieferant dem Kunden in der egeko-Plattform Dokumente bereitstellen. Der Lieferant ist für den Inhalt der bereitgestellten Dokumente verantwortlich. In der egeko-Plattform kann der Kunde unter dem Menüpunkt „Verwaltung>Zusatzleistung“ auswählen, welche -vom jeweiligen Lieferanten angebotenen- Dokumenttypen er empfangen möchte. Die in egeko Order unterstützen Dokumenttypen sind in Anlage 2 aufgeführt.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat die Anlagen 3 und 4 dieses Vertrages auszufüllen und odFIN zur Verfügung zu stellen, falls er diese Anlagen nicht bereits im Rahmen des Modulvertrags egeko eKV odFIN zur Verfügung gestellt hat.

5. Beginn, Laufzeit und Kündigung

5.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit von einer Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des darauffolgenden Monats schriftlich oder elektronisch per Mail an egeko-auftragsmanagement@optadata-gruppe.degekündigt werden.
5.2 Zudem hat der Kunde während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit zwischen den einzelnen Tarifen zu wechseln. Der Wechsel kann jeweils mit einer Frist von 2 Wochen zum jeweiligen Monatsende bei odFIN beantragt werden. Der Tarifwechsel erfolgt sodann zu dem folgenden Monatsbeginn.