Allgemeine Geschäftsbedingungen (egeko eKV)

1. Vertragsgegenstand

1.1 Voraussetzung für den Abschluss dieses Modulvertrages (im Folgenden Vertrag) ist ein zwischen dem Kunden und odFIN abgeschlossener und bestehender Rahmenvertrag egeko. Für diesen Vertrag gelten die im Rahmenvertrag egeko festgelegten Regelungen, sofern in diesem Modulvertrag keine abweichenden Regelungen vereinbart sind.
1.2 Die odFIN stellt dem Kunden bezüglich des elektronischen Kostenvoranschlags das Produkt „egeko eKV“ der egeko Produktpalette über die egeko-Plattform zur Nutzung zur Verfügung.
1.3 odFIN bietet mit dem Produkt egeko eKV ein internet-basiertes Management- und Informationssystem für die elektronische Abwicklung von Leistungszusagen/-ablehnungen bei Leistungen mit Genehmigungsvorbehalt an. Die Abwicklung erfolgt beim egeko eKV zwischen Leistungserbringern und an egeko eKV angebundenen Kostenträgern (egeko basic Tarif). Für die Abwicklung von Leistungen gegenüber Kostenträgern, die nicht an egeko eKV angeschlossen sind, bietet odFIN in Kooperation mit sog. Roaming-Partnern ebenfalls eine Lösung an (egeko Roaming Tarife).
1.4 Vertragsgegenstand ist demnach die Übermittlung und falls gebucht auch die Erfassung von Kostenvoranschlägen und/oder Versorgungsanzeigen über egeko eKV entweder
• gegenüber den bei egeko eKV angeschlossenen gesetzlichen Kostenträgern direkt (egeko basic Tarif) oder
• durch Weiterleitung über egeko eKV an den jeweiligen Roaming-Partner, welcher die Übermittlung an seine jeweils angeschlossenen gesetzlichen Kostenträger übernimmt (egeko Roaming Tarife). Ebenso kann der Kunde über die zuvor beschriebenen Wege Nachrichten vom Kostenträger (z.B. Genehmigungen, Teilgenehmigungen und Ablehnungen der Kostenträgern) empfangen. Die Anbindung der Krankenkasse an den jeweiligen Roaming-Partner ist einsehbar unter https://egeko.de/unterstuetzte-krankenkassen/.
1.5 Der Kunde kann die Erfassung der Kostenvoranschläge/Versorgungsanzeigen in der Web-Anwendung oder in seiner Branchensoftware selbst vornehmen und über egeko eKV an die jeweils angebundenen gesetzlichen Kostenträger senden.
1.6 Im Falle der gebuchten Erfassung sendet der Kunde für die Einreichung der Kostenvoranschläge seine Unterlagen per E-Mail an odFIN. Die Einzelheiten zur Erfassung ergeben sich aus Anlage 3.
1.7 odFIN stellt dem Kunden im Rahmen dieses Modulvertrages die Nutzung des Moduls egeko eKV über den Web-Dienst und die Web-Anwendung bereit.
1.8 Der Kunde hat die Möglichkeit zusätzliche egeko-Benutzerdaten zu beantragen. Das entsprechend Anforderungsformular wird dem Kunden im Downloadbereich in der Web-Anwendung bereitgestellt. Alternativ kann der Kunde selbst die egeko-Benutzerdaten verwalten, indem er in Anlage 6 Key-User benennt.
1.9 Für die egeko Roaming Tarife gilt zusätzliches Folgendes:
1.9.1 odFIN wird für den Kunden beim jeweiligen Roaming-Partner einen Portalzugang beantragen und den Kunden dort registrieren lassen.
1.9.2 Eine Registrierung des Kunden beim jeweiligen Roaming-Partner ist nur möglich, wenn bei der dortigen Anmeldung bestimmte Mindestangaben zum Kunden übermittelt werden. Mitzuteilen sind den Roaming-Partnern u. a. der Firmenname, IK-Nummer(n), die vollständige Firmenanschrift, Fachlicher Ansprechpartner, Handelsregisternummer falls vorhanden, Telefonnummern, Faxnummern, E-Mail-Adresse, Bundesland und Verbandszugehörigkeit. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann je nach Anbieter abweichen. Der Kunde verpflichtet sich, der odFIN gegenüber wahrheitsgemäß alle im Vertrag anzugebenden notwendigen Daten für die Registrierung vollständig zu übermitteln und auf Anforderung durch odFIN oder den Roaming-Partnern durch Dokumente nachzuweisen. Änderungen dieser Daten sind der odFIN unmittelbar mitzuteilen. Für jede Filiale bzw. Lagerstätte des Kunden ist eine gesonderte Registrierung erforderlich.
1.9.3 Dem Kunden ist bekannt, dass, trotz Angabe aller Daten, kein Rechtsanspruch auf Zulassung bei einem Roaming-Partner besteht.
1.9.4 Eine Übermittlung der digitalisierten Kostenvoranschläge/Versorgungsanzeigen durch die odFIN setzt voraus, dass diese für den Kunden vom jeweiligen Roaming-Partner einen eindeutigen Zugangsschlüssel erhält. Hierzu vergeben die Roaming-Partner für jeden Kunden eine individuelle Benutzerkennung und ein Kennwort.
1.9.5 Dem Kunden ist bekannt, dass der jeweilige Roaming-Partner einen Nachweis für die Berechtigung der odFIN, ihn zu vertreten und die Dienstleistung durchzuführen, verlangen kann. Als Nachweis dient primär die dem Vertrag beigefügte Einverständniserklärung und Vollmacht (Anlage 4), es sei denn, der jeweilige Roaming-Partner besteht auf die Verwendung eines eigenen vorgegebenen Musters. Dieses ist dann ergänzend vom Kunden gegenzuzeichnen.
1.9.6 Durch diesen Vertrag werden nur die zentrale Annahme und Übermittlung von elektronischen Kostenvoranschlägen abgedeckt. Dem Kunden ist bekannt, dass einzelne Roaming-Partner weitergehende Leistungen anbieten, welche über die erhaltenen Zugangsdaten genutzt werden können. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages mit odFIN und müssen daher separat mit dem jeweiligen Roaming-Partner vereinbart werden.

2. Entgelte

2.1 Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus dem Vertrag.
2.2 Die Entgelte für die vom Kunden im Vertrag gebuchten Leistungen sind direkt gegenüber odFIN zu entrichten. Die Rechnungsstellung erfolgt einmal monatlich durch odFIN. In der Rechnung werden in den egeko Roaming Tarifen alle Roaming-Partner gesondert benannt. Der Betrag ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird grundsätzlich per SEPA-Mandat eingezogen. Der konkrete Einzugstermin ist in der jeweiligen Rechnung ausgewiesen. Eine andere Zahlweise ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der odFIN möglich.
2.3 Für die Tarife egeko Roaming gilt Folgendes: Die odFIN ist berechtigt, bei Erhöhung der Nutzungsgebühren durch den Roaming-Partner ihre Entgelte entsprechend anzupassen. Mögliche Kosten für zusätzliche Dienstleistungen/Module, die der Kunde außerhalb dieses Vertrages, durch die Eigennutzung einzelner über die Plattformen angebotener Leistungen/Module (insbesondere bei HMM Deutschland GmbH (HMM)) selbst beim Roaming-Partner in Anspruch nimmt, sind mit den im Vertrag enthaltenen Entgelten nicht abgegolten. Durch die im Vertrag genannten Entgelte ist die gesamte Abwicklung des eKV-Prozesses über die zentrale Nutzung des egeko eKV abgedeckt.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Die Angaben des Kunden für die Kostenvoranschläge müssen eindeutig und vollständig sein. Die odFIN übernimmt die Angaben ohne Prüfung auf Richtigkeit.
3.2 Der Vertrag enthält Anlagen, die der Kunde auszufüllen hat.
3.3 Für die Tarife egeko Roaming gilt Folgendes: für die Anbindung an das Portal des Roaming-Partners HMM muss der Kunde dem entsprechenden Rahmenvertrag zwischen HMM und odFIN beitreten. Hierfür wird odFIN dem Kunden im Nachgang zum Vertragsschluss die Beitrittserklärung zur Unterschrift zur Verfügung stellen.

4. Haftung

Ergänzend zu Ziffer 10 des Rahmenvertrags egeko, übernimmt odFIN keine Gewähr für die Richtigkeit der von den jeweiligen Roaming-Partnern übermittelte Daten (richtiges IK etc.).

5. Datenschutz bzgl. Roaming

Ergänzend zu Ziffer 11 des Rahmenvertrags egeko teilt odFIN dem Kunden auf diesem Wege mit, dass die Roaming-Partner, die im Zuge der Nutzung vom Kunden zugänglich gewordenen Daten speichern, verarbeiten und für eigene Zwecke nutzen. Inhalt des Rechts des Roaming-Partners ist es dabei, die Daten zum Zwecke der Abrechnung mit dem Kunden oder gegenüber der odFIN zu nutzen. Inhalt des Rechts des Roaming-Partners für die Eigennutzung ist es dabei, die Kundenstammdaten und Leistungsdaten zum Zwecke der Abrechnung/Rechnungsstellung mit dem Kunden oder gegenüber der odFIN zu nutzen und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu speichern. Darüber hinaus sind Daten nur rein zweckgebunden und vertragskonform zur Abwicklung der ekV-Prozesse mit den Krankenkassen zu verarbeiten.

6. Wartung und Support

Zusätzlich zu Ziffer 8 des Rahmenvertrages egeko gilt für Hilfsmittelerbringer Folgendes:
Die odFIN übernimmt die Aktualisierung der Stammdaten innerhalb der egeko-Datenbank. Hierzu gehört insbesondere auch das Hilfsmittelverzeichnis (HMV). Die aktuellen Ergänzungen des HMV werden von der odFIN umgehend nach Kenntnisnahme in die egeko-Datenbank eingepflegt. Sofern die Datenanlieferung an odFIN von Drittanbietern erfolgt, richtet sich die Aktualisierungspflicht der odFIN nach dem Datenanlieferungszeitpunkt durch den Drittanbieter an odFIN.

7. Statistiken/Protokolle

Aus den Daten, die über die Web-Anwendung oder den Web-Dienst erfasst werden, werden Statistiken generiert. Als berechtigter Nutzer hat der Kunde im Rahmen seiner Zugriffsberechtigung über die Web-Anwendung die Möglichkeit, sich online und jederzeit die statistischen Daten über seinen eigenen Betrieb abrufen.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit von einer Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des darauffolgenden Monats schriftlich oder elektronisch per Mail an egeko-auftragsmanagement@optadata-gruppe.de gekündigt werden.
8.2 Für die egeko Roaming Tarife gilt ergänzend zu Ziffer 7.4 des Rahmenvertrags egeko Folgendes: Es besteht ein solches Recht insbesondere für eine Partei dann, wenn die von odFIN mit den jeweiligen Anbietern getroffenen Vereinbarungen zur Durchführung der Dienstleistung für den Kunden aufgekündigt, bzw. eine Übermittlung der Kostenvoranschläge durch odFIN, trotz Vollmachterteilung des Kunden, durch den Roaming-Partner nicht mehr akzeptiert wird. Ein solches Recht besteht zudem dann, wenn der Kunde seinerseits von der Nutzung im Bereich der jeweiligen Krankenkasse ausgeschlossen wird.
8.3 Zudem hat der Kunde während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit,
von dem egeko basic Tarif auf die egeko Roaming Tarife oder umgekehrt zu wechseln.
8.4 Der Wechsel kann jeweils mit einer Frist von 2 Wochen zum jeweiligen Monatsende bei odFIN beantragt werden. Der Tarifwechsel erfolgt sodann zu dem folgenden Monatsbegin