Allgemeine Geschäftsbedingungen (egeko care)
1. Vertragsgegenstand
1.1 Voraussetzung für den Abschluss dieses Modulvertrages (im Folgenden Vertrag) ist ein zwischen dem Kunden und odFIN abgeschlossener und bestehender Rahmenvertrag egeko. Für diesen Vertrag gelten die im Rahmenvertrag egeko festgelegten Regelungen, sofern in diesem Modulvertrag keine abweichenden Regelungen vereinbart sind.
1.2 Die odFIN stellt dem Kunden bezüglich der elektronischen Verordnung das Produkt „egeko Care“ der egeko Produktpalette über die egeko-Plattform zur Nutzung zur Verfügung.
1.3 odFIN bietet mit dem Produkt egeko Care ein internet-basiertes Management- und Informationssystem für die elektronische Abwicklung von Leistungszusagen/-ablehnungen bei Leistungen mit Genehmigungsvorbehalt an. Die Abwicklung erfolgt beim egeko Care zwischen Leistungserbringern und an egeko Care angebundenen Kostenträgern. Die Anbindung der Krankenkassen an egeko Care ist einsehbar unter https://egeko.de/unterstuetzte-krankenkassen/.
1.4 odFIN stellt dem Kunden im Rahmen dieses Modulvertrages die Nutzung des Moduls egeko Care über den Web-Dienst und die Web-Anwendung bereit.
1.5 Der Kunde kann die Erfassung der Verordnungen in der Web-Anwendung oder in seiner Branchensoftware selbst vornehmen und über egeko Care an die jeweils angebundenen gesetzlichen Kostenträger senden.
1.6 Der Kunde hat die Möglichkeit zusätzliche egeko-Benutzerdaten zu beantragen. Das entsprechend Anforderungsformular wird dem Kunden im Downloadbereich in der Web-Anwendung bereitgestellt. Alternativ kann der Kunde selbst die egeko Benutzerdaten verwalten, indem er in Anlage 4 einen Key-User benennt.
2. Entgelte
2.1 Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus dem Vertrag.
2.2 Die Entgelte für die vom Kunden im Vertrag gebuchten Leistungen sind direkt gegenüber odFIN zu entrichten. Die Rechnungsstellung erfolgt einmal monatlich durch odFIN. Der Betrag ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird grundsätzlich per SEPA-Mandat eingezogen. Der konkrete Einzugstermin ist in der jeweiligen Rechnung ausgewiesen. Eine andere Zahlweise ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der odFIN möglich.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Die Angaben des Kunden für die Verordnungen müssen eindeutig und vollständig sein. Die odFIN übernimmt die Angaben ohne Prüfung auf Richtigkeit.
3.2 Der Kunde hat die Anlagen 2 bis 3 dieses Vertrages auszufüllen und odFIN zur Verfügung zu stellen.
4. Statistiken und Protokolle
Aus den Daten, die über die Web-Anwendung oder den Web-Dienst erfasst werden, werden Statistiken generiert. Als berechtigter Nutzer hat der Kunde im Rahmen seiner Zugriffsberechtigung über die Web-Anwendung die Möglichkeit, sich online und jederzeit die statistischen Daten über seinen eigenen Betrieb abrufen.
5. Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit von einer Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des darauffolgenden Monats schriftlich oder elektronisch per Mail an egeko-auftragsmanagement@optadata-gruppe.de gekündigt werden