Allgemeine Geschäftsbedingungen (egeko Hilfsmittelpool)
1. Vertragsgegenstand
1.1 Voraussetzung für den Abschluss dieses Modulvertrages (im Folgenden Vertrag) ist ein zwischen dem Kunden und odFIN abgeschlossener und bestehender Rahmenvertrag egeko. Für diesen Vertrag gelten die im Rahmenvertrag egeko festgelegten Regelungen, sofern in diesem Modulvertrag keine abweichenden Regelungen vereinbart sind.
1.2 odFIN stellt dem Kunden das Produkt egeko Hilfsmittelpool (nachfolgend bezeichnet als HMP) aus der egeko Produktpalette zur Nutzung zur Verfügung. Dem Kunden werden innerhalb des HMP die Hilfsmittelpools derjenigen Kostenträger angezeigt, die er im Vertrag in der Anlage 5 ausgewählt hat. Falls erforderlich, wird odFIN beim Kostenträger eine Genehmigung für die Freischaltung des Kunden einholen. Der HMP dient der Verwaltung des Wiedereinsatzes von Hilfsmitteln, welche sich im Eigentum des jeweiligen Kostenträgers befinden. Im Rahmen des HMP können Angeschlossene (Leistungserbringer und jeweilige Kostenträger) sich bezüglich der Verwaltung der Hilfsmittel untereinander abstimmen.
1.3 Der HMP beinhaltet bzgl. des Wiedereinsatzes grundsätzlich folgende Leistungen:
• Recherche/ Reservierung
• Auslieferung
• Reparatur
• Einlagerungen
• Stornierung von Vorgängen
• Komplette Hilfsmittelhistorie (bis zur Aussonderung)
Unter dem Menüpunkt „Service“ im HMP stellt odFIN dem Kunden einen Ablaufplan als Hilfestellung zur Verfügung.
1.4 Falls gebucht, bietet odFIN dem Kunden im HMP eine persönliche Lagerverwaltung für seine in seinem Eigentum stehenden Hilfsmittel an (sog. Fallpauschale).
2. Zugang zum HMP
Der Zugang zum HMP erfolgt für die Mitarbeiter des Kunden über den individuellen Benutzernamen und das jedem Mitarbeiter gesondert zugeordnete Kennwort (Passwort-geschützter Zugang. Die Kombination von Kundennummer, Benutzernamen, Kennwort und Kassennummer (4-stellig) schaltet automatisch nur den/die Hilfsmittel-Pool(s) frei, für den der jeweilige Kunde entsprechend Ziffer 1.2 dieses Vertrages die Zugriffsrechte besitzt.
3. Nutzungsentgelte
Die Nutzungsentgelte für den HMP ergeben sich aus dem Vertrag.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit sowie die korrekte Eingabe der relevanten Daten im HMP. Dem Kunden ist bekannt, dass die gesamte Qualität des HMP auch für andere Kunde sowie Kostenträger von der Einhaltung der in dem vorherigen Satz enthaltenen Pflicht abhängig ist.
4.2 Der Kunde hat die Anlagen 2-5 dieses Vertrages auszufüllen und odFIN zur Verfügung zu stellen.
5. HMP Änderungen
odFIN ist berechtigt, die Inhalte des HMP entsprechend der technischen Entwicklung wie auch den sich in der Praxis ergebenden tatsächlichen Anforderungen unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Kunde zu verändern.
6. Vertragslaufzeit
6.1 Mit dem 1. des auf die Bereitstellung der Software folgenden Monats beginnen die Laufzeit des Vertrages und die Zahlungspflicht des Kunden. Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, vereinbaren die Parteien eine unbefristete Vertragslaufzeit.
6.2 Der Vertrag ist von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündbar.